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Auswirkungen des Brexit auf Markscheid

Veröffentlicht von Der N. am

Viel wurde die letzten Wochen und Monate im House of Commons debattiert und abgestimmt, aber eine Lösung für den kommenden EU-Ausstieg ist bisher immer noch nicht in Sicht. Ein harter Brexit wird somit immer wahrscheinlicher. Aber was hat das für Auswirkungen auf die normalen Bürger Markscheids, wenn am 29.03.2019 das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne Abkommen verlässt? Die MamM hat hierzu einige Informationen zusammengetragen:

Film und Kunst:

Gerade Filmfreunde werden sich nach einem harten Brexit umgewöhnen müssen. So sind ohne Abkommen mit der Europäischen Union alle James-Bond-Filme ab dem 30.03.2019 in der ganzen EU verboten. Die Europäische Kommission hat bereits verfügt, dass sämtliche Datenträger mit diesen Filmen ab dem oben genannten Datum bei einer Polizeidienststelle (in Hörde-Mitte) abzugeben sind. Diese werden dann vernichtet. Als Entschädigung erhalten alle Einliefernden ein exklusives Filmpaket je nach Land (in Deutschland: Exklusives Heimatfilmpaket mit den schönsten Filmen von und mit Peter Alexander, Heintje und Walter Giller).

London ist so ähnlich wie Markscheid. Nur langweiliger und heruntergekommener

Küche:

Auch hier bringt der Brexit einige Änderungen. Zwar ist die britische Küche nicht unbedingt für ihre wohlschmeckenden Speisen bekannt, aber einige typische Produkte fallen ab dem 30.03.2019 ohne Abkommen trotzdem unter ein EU-Handelsembargo. So sind etwa die Produkte „After Eight“ oder englisches Weingummi ab dann verboten. Die Firma Nestlé als Hersteller von „After Eight“ hat bereits angekündigt, eine neue „Praline“ als Ersatz für die beliebten Minzplättchen auf den Markt zu bringen. Glaubt man Gerüchten, dann soll es sich um einen plattgewalzten Fisch mit einer Rote-Beete-Füllung handeln, die in Zusammenarbeit mit einem Markscheider Fischhändler entwickelt wurde. Wir sind gespannt.

Kleine englische Zwischenmahlzeit. Hier fehlt aber noch die Pfefferminzsauce

Wirtschaft:

Hier herrscht derzeit noch die größte Verwirrung in Bezug auf den Brexit. Sicher ist bereits, dass ohne Abkommen kein Bier mehr aus der EU in das Vereinigte Königreich exportiert werden darf (sogenannter „Becksstop“). Ob dies allerdings auch für härtere Spirituosen gilt bleibt abzuwarten. Experten vermuten, dass ohne regelmäßige Alkoholimporte aus der EU die britischen Bürger relativ bald merken werden, was für ein Murks der Brexit in Wahrheit ist und dass es in Folge dessen zu Aufständen im gesamten Königreich kommen kann. Experten halten daher in diesem Fall eine Ausnahmeregelung für recht wahrscheinlich.

Weniger Sorgen über den Brexit müssen sich die Irish Pubs machen. Da nur Nordirland vom Brexit betroffen ist, dürfen diese weiterhin wie gewohnt geöffnet bleiben. Einzig Nord-Irish Pubs müssen ab dem 30.03.2019 geschlossen bleiben.

Sie sehen also, auch für Markscheid bringt der Brexit eine Reihe von Veränderungen, die es ab dem 30.03.2019 unbedingt zu beachten gilt.

Kategorien: BildungswesenSoziales