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Die Gesundheitspolizei

Veröffentlicht von Ambros Braesius am

Inspiriert von den neuen Weltherrschaftsideen der WHO hat Markscheids Stadtparlament zum Schutz der Bevölkerung eine neue Institution ins Leben gerufen:

Das Amt für Optimierung der Volksgesundheit (AOVG)

Wie die Bürgermeisterin über ihren Pressesprecher verlauten liess, soll ab 2023 eine Gesundheitspolizei dafür sorgen, dass Markscheider/Innen künftig gesünder, länger und lustvoller leben werden. Zu den Hauptaufgaben dieser neuen Behörde gehört die Kontrolle der allgemeinen menschlichen Hygieneregeln durch die Gesundheitspolizei.

Kontrolliert werden:

  • die Einhaltung einer wahrhaft gesunden Denkweise (Rahmenbedingungen und Eckwerte werden noch durch den Stadtrat festgelegt).
  • die Einhaltung eines regelmässigen Schlaf-Wach-Rhythmus. Die Einschlaf- und Aufwachzeiten werden durch die örtlichen Alarmsirenen unterstützt.
  • die Einhaltung der Körperhygiene aller Körperöffnungen inklusive der Kontrolle der ausleitenden Organe und Ausscheidungsöffnungen (Kontrolle der Zahnpflege, Ohren, Arschritze und eventuell vorhandene andere Ritzen, Genitalien, Nägel und des Haarschnitts gratis inbegriffen). So soll einer sich anbahnenden Muffigkeit rechtzeitig Einhalt geboten werden.
  • die Befolgung vernünftiger Ernährungsrichtlinien (einmal wöchentlich Pizza, einmal wöchentlich die Verspeisung von 2 Fischsemmeln sowie tägliches, massvolles Trinken von Messwein). Das passende Körpergewicht wird nach den neuesten wissenschaftlichen Richtlinien festgelegt. Fettleibigkeit und Untergewicht sind verboten und werden künftig nicht mehr vorkommen.
  • die täglich zurückgelegte Schrittzahl mittels obligatorischem Schrittzähler.
  • Regelmässige Impfungen nach Anweisung des Gesundheitsamtes.

Hier wird  in Zukunft Gesundheit kontrolliert und generiert

So sollen die Markscheiderinnen und Markscheider künftig taktvoll darauf hingewiesen werden, wenn einer dieser Bereiche vernachlässigt wird oder zu versiffen droht. Das juristische Prozedere bei Widerhandlung wird im Wiederholungsfall in folgenden Stufen festgelegt:

  1. Verwarnung (freundlich)
  2. Verwarnung (nachdrücklich)
  3. Buße (erheblich)
  4. Prügelstrafe (öffentlich) mit Zwangssäuberung und -renovation der beanstandeten Regionen
  5. Diese Fälle werden als beratungsresistent anerkannt (mit Zertifikat) und erhalten Transport nach und Exil in Emscherbüttel(kostenpflichtig)

Die ersten Reaktionen auf diese für Deutschland nicht ganz neue, aber in ihrer Konsequenz revolutionäre Erneuerung waren durchwegs positiv:

Prof Lauterbach: „Endlich hat eine Gemeinde begriffen, worauf es hier ankommt und handelt auch entsprechend. Wir werden diese vernünftigen Regelungen natürlich unterstützen!“

Prof. Drosten: „Ich wundere mich selbst, dass das nicht mir in den Sinn gekommen ist, obwohl ich ja einige dieser Regeln selbst schon angedacht habe.“

Dr. Mark Scheider, Amtsarzt und Praktiker: „Die Markscheider Bevölkerung geht einer gesunden und erfüllten Existenz entgegen!“