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Knöllenbecks 2. Fall: Die Fehldüngung

Veröffentlicht von Ambros Braesius am

Kriminaloberwachtmeister Knöllenbeck hatte es sich gerade gemütlich gemacht mit seinem zweiten Frühstück, das meist von 10.00 bis 11.15  dauerte, bevor er sich dann in die Mittagspause machte, als gleich drei Notrufe hereinkamen. Da einer von Frau Crohn-Corque persönlich war, musste er seufzend die Wurstbrote, den Mettigel, das Bier, den Doppelkorn und die Thermosflasche wieder verstauen, die Waffe umschnallen und sich auf den Weg machen.

Am Tatort bot sich ein Bild des Grauens – es war entsetzlich: Jemand – vermutlich menschlicher Art – hatte vor der Haustüre der Stadtpräsidentin eine Grussbotschaft hinterlassen. Da lag schön mittig und bereit zum Hineintreten das Ausscheidungsprodukt eines Darms. Ein Anschlag auf die Würde der Stadtpräsidentin! Knöllenbeck empörte sich – natürlich mit der angemessenen professionellen Gelassenheit – und begann mit dem Protokoll.

Der Kriminaloberwachtmeister inspizierte das Corpus delicti, beroch es und konnte bestätigen: Es war menschlicher Herkunft! Konsistenz unauffällig, etwas zwischen fest geformt und leicht breiig, mittlerweile leicht angetrocknet, ansonsten adäquat stinkend und ohne flüssige Beimengung. Keine unverdauten Nahrungsreste, die Rückschlüsse auf den Speiseplan gegeben hätten, Farbe mittelbraun ohne Besonderheiten. Soweit so gut. Er notierte alles gewissenhaft. Dann musste er wohl oder übel die Dienstvorschrift konsultieren, da ein solcher Fall noch nie vorgekommen war.

Er suchte unter:

„Verscheisserung, Verkackung und Vandalismus mittels Ausscheidungsprodukten“, fand aber nichts Entsprechendes. Auch „Sachbeschmutzung mittels Kotanschlag“ gab nichts her.

Aber unter „Fehldüngung“ wurde er fündig: „Wird Dung oder Gülle zur Unzeit, d.h. auf gefrorenen Boden ohne Schneedecke oder an unpassenden Orten wie Straßen, Gehsteigen, öffentlich begangenen Orten wie Kirchen, Schulzimmern und Flugfeldern ausgebracht und somit fehlplatziert, muss der fehlbare Ausbringer zur Anzeige gebracht und nach § 89.b der Versäuberungsvorschriften bestraft werden. Das absichtliche oder zufällige Bewerfen oder Bestücken von Amtspersonen mit Ausscheidungsprodukten ist nach den gleichen Paragraphen zu ahnden.“

Jetzt musste er nur noch den Verursacher dieser Fehldüngung eruieren, dann wäre der Tag gerettet.

Also benachrichtigte er die Spurensicherung, befragte Passanten und die Familie der Stadtpräsidentin, da er wusste: Der Täter ist oft im engsten Familienkreis zu finden. Aber auch die intensive Befragung der Familie und der Stadtpräsidentin selbst waren unergiebig: Alle die schon Stuhlgang gehabt hatten, beteuerten, ihn ordentlich und am passenden Ort d.h. innerhäuslich losgeworden zu sein.

Was plant wohl dieser Scheißkerl allein im Wald?

Also begab er sich wieder aufs Revier, um dort die Ermittlungen fortzuführen. Sein Vorschlag, weite Teile der Markscheider Bevölkerung zu einem vergleichenden Freiluft-Probescheißen, natürlich unter wissenschaftlicher Aufsicht, aufzufordern, scheiterte an der Markscheider Stadtreinigung, die es leid war, neben dem Dreck des Gemeinderates auch noch den der Bürger entsorgen zu müssen.

So kam Knöllenbeck nicht weiter, bis um 11.37  ein anonymer Anrufer sich meldete und mit elektronisch verzerrter Stimme folgendes kund tat:

Wir sind die GPS, die Gruppe der Protest-Scheisser und wir protestieren auf das Schärfste gegen die Besteuerung der öffentlichen Toiletten in Markscheid! Außerdem fehlt dort immer das Toilettenpapier! Unsere Protestaktionen werden so lange fortgesetzt, bis die Kackmaut wieder abgeschafft wird. Wir werden uns mit der ortsansässigen revolutionären Gruppe der autonomen Stehpisser (ORGAS) vereinigen! Ihr werdet schon noch sehen! Wir werden siegen!

Damit klärte sich die Zuständigkeit! Endlich konnte Knöllenbeck den Fall beruhigt an die Sondereinheit des Bundeskriminalamtes weiterleiten, den Spezialisten für terroristische Aktivitäten abgeben und sich wieder seinen gewohnten Tätigkeiten, der Vorbereitung auf die Mittagspause widmen. Immerhin empfahl er in seinem Bericht an das Bundeskriminalamt, man möge neben Frau Crohn-Corques Haustüre und den Haustüren der übrigen Mitglieder des Stadtrates mobile Gratis-Toiletten aufstellen, um die GPS nicht unnötig zu provozieren. Diese Empfehlung ist jedoch leider bis heute noch nicht bearbeitet, geschweige denn umgesetzt worden.

Kategorien: Alltag