Weiterlesen" /> Weiterlesen" /> ?>

Staat greift durch: Aus für Einkaufswagenlöser beschlossen!

Veröffentlicht von Hans Wurst am

Was lange währt, wird endlich strafbar: Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Nutzung von Einkaufswagenlösern und Wagenchips ab sofort eine Straftat darstellt. Wer also statt eines ehrlichen 1- oder 2-Euro-Stücks einen Plastikchip oder einen Einkaufswagenlöser am Schlüsselanhänger verwendet, macht sich künftig des „schweren Wagenbetrugs“ schuldig.

„Wir haben über Jahre weggeschaut, aber jetzt ist Schluss mit der Anarchie vor den Supermärkten“, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. „Das Volk soll lernen, dass Ordnung nicht am Warentrenner auf dem Kassenband endet, sondern schon auf dem Parkplatz beginnt.“

Einen Einkaufswagen kann man immer brauchen

Die Strafen haben es in sich: Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro sind vorgesehen, in besonders schweren Fällen droht Freiheitsentzug – „vor allem, wenn der Täter mit dem Chip wiederholt und mit Vorsatz mehrere Wagen gelöst hat“.

Zur Kontrolle will der Staat künftig Spezialeinheiten des Ordnungsamtes vor Supermärkten stationieren. Diese sind mit tragbaren Münzprüfgeräten ausgestattet, die sofort erkennen, ob es sich um echtes Kleingeld handelt oder um einen „falschen Chip“. Verdächtige müssen ihre Hosentaschen entleeren. Wer dabei mit leeren Händen dasteht, gilt automatisch als verdächtig.

Die Chip-Industrie reagiert empört: „Seit Jahrzehnten leisten wir einen wichtigen Beitrag zum stressfreien Parken vor Aldi und Lidl, und jetzt sollen wir kriminell sein?“, so ein Sprecher der „Interessengemeinschaft Wagenchip e.V.“. Man erwägt eine Sammelklage.

Das Innenministerium bleibt hart: „Wer sich keinen Euro leisten kann, braucht auch keine Einkaufswagen!“