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Achtung: Neuordnung des Verkehrsflusses für Fussgängernde!

Veröffentlicht von Ambros Braesius am

Nachdem die Ampelregierung ein Ministerium für nicht mobilen Verkehr (oder einfacher: Ministerium für Fussgängernde) installiert hat, wird dem Verkehrsfluss in Fussgängerzonen vermehrt Aufmerksamkeit gewidmet. Und so hat der Verband der deutschen Fussgängernden (vormals ‚Fussgänger e.V.‘) seine Mitglieder mit der ministerialen Unterstützung zur Mässigung und Mitarbeit aufgerufen! Da es in letzter Zeit durch das unerklärliche Bevölkerungswachstum in Städten und dem ausgiebigen Gebrauch von Handys beim Gehen mehr Unfälle zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern und Diversen gegeben hat, weil hinsichtlich der Zirkulation im Fussgängerverkehr Missverständnisse und Konfusionen aufgekommen sind, muss nun ein klares Wort gesprochen werden. Die ungeklärte Frage, ob generell ein Rechts- oder ein Linksverkehr in Fussgängerndenzonen vorzuziehen sei, hat der Verband durch eine  gut bezahlte Studie klären lassen und kommt nun zu folgenden verbindlichen Empfehlungen:

1. Damit zu Fuss Gehende Zusammenstösse mit Entgegenkommenden vermeiden können, soll generell ein Linksverkehr praktiziert werden. Beim vorwärts Schreiten und Überholen soll nach links ausgewichen werden, sollte bei frontalen Begegnungen Kollisionsgefahr drohen. Bei seitlichen Einreihungen nach dem Reissverschlussprinzip haben die von links Kommenden Vortritt. Dies ist eine Neuregelung der bisher gültigen und ungeregelten Fussgängerkonventionen, scheint aber im Zuge der allgemeinen Orientierung in Politik und Verkehr nicht mehr vermeidbar zu sein.

Hier sehen wir eine völlig ungeregelte Situation mit mindestens 7 potentiellen Kollisionsgefahren. Chaotisch und gefährlich! Und das in einem Land, in dem sonst Ordnung herrscht …

2. Auf beweglichen Unterlagen wie Rolltreppen, Gangways etc. soll die linke Hand am Geländer oder Handlauf aufgestützt werden, wenn der/die Fussgängernde keine Eigenbewegung nach vorne beabsichtigt, d.h. in der Bewegung Stillstand praktiziert. Der rechte Arm und die rechte Hand bleiben frei für Ellbogenstösse oder andere Kampfbewegungen gegen eilige Rechtsextreme, die ihrer Natur entsprechend immer rechts überholen.

3. Der Verband empfiehlt überdies zwecks genereller Harmonisierung eine Neugestaltung der Regeln im Strassenverkehr: Damit Deutschland nicht wieder in den Ruf des Rechtsextremismus gerät, soll auch im Strassenverkehr künftig die vorbildliche englische Methode des Linksverkehrs* praktiziert werden. Die Kosten für diese Umstellung wird mittels eines Sondervermögens und einer Sondersteuer von der Automobilindustrie gesponsert. Automobile sollen ab 2025 nur noch für den Linksverkehr (Steuerrad rechts) ausgeliefert werden. Die alten überholten Modelle mit dem Steuerrad links dürfen für ermässigte Schrottgebühren bis Ende 2025 entsorgt werden.

* Der Linksverkehr ist, was viele nicht wissen, auf die mittelalterliche Kampfsportart des ritterlichen Lanzenfechtens zurückzuführen. Da der Kämpfer die Lanze meist mit dem rechten Arm führte, wurde bei Ritterkämpfen der Linksverkehr eingeführt, da man ja sonst über den Hals des eigenen Pferds den Gegner hätte aushebeln müssen. Dies hatte sich in der Praxis als eher schwierig bis untauglich erwiesen. Also wurde der Linksverkehr als einzig natürliche und damit göttliche Art der Verkehrsordnung eingeführt.