Cannabis und die markscheider Bürokratie
Nun ist es wohl nicht mehr zu verhindern, die Legalisierung von Cannabis wird kommen und sie stürzt die markscheider Bürokratie bereits schon jetzt ins Chaos. Im Wirtschaftsressort der Stadtverwaltung wird seit Wochen fieberhaft an einer DIN Norm für Cannabisprodukte gearbeitet. Die zuständigen Beamten mußten praktisch bei Null anfangen, hatten doch einige von ihnen bisher nur selten bis überhaupt keine Erfahrungen mit dieser Materie gesammelt und falls doch einmal, dann hatten sie dabei nie inhaliert.
Leichter hatten es da ihre Kollegen aus dem Ressort für Landwirtschaft und Forsten. Ihnen oblag die Entwicklung der Anbauverordnungsvorschrift zum Behuf der Gewinnung biologisch reinen Rauchhanfs, die auch einem später sehr wahrscheinlichen EU-Biohasch-Rahmengesetz als Vorlage dienen soll. Den markscheider Verwaltungsexperten gelang es, diese anspruchsvolle Aufgabe in Rekordzeit zu bewältigen, ihnen war sofort aufgefallen, das die Anbauverordnung für Bio-Grünkohl fast alle Bedingungen erfüllte, wenn man darin einfach „Grünkohl“ durch „Cannabis“ ersetzte.
Die weitaus anspruchsvollste Aufgabe ist den Beamten der Verkehrsbehörde zugefallen, die sich mit den Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr auseinandersetzen mußten. Ihrer Bitte um Durchführung einer entsprechenden Studie an die Hochschule Markscheid wurde umgehend entsprochen, allerdings mit einem unerwarteten Ergebnis. Der Dekan der Hochschule, Professor Dr. Kippendreher, wies darauf hin, das seine Kollegen an den Universitäten von Maastricht, Adelaide und Michigan solche Grundlagenforschung bereits im Auftrag der Verkehrsministerien von Großbritannien und den USA durchgeführt hätten. Übereinstimmend mußten sie dabei zu ihrer Verblüffung feststellen, daß nicht die getesteten Probanden der Cannabis-Fraktion, die sich als defensive und sehr langsame Verkehrsteilnehmer herausstellten, das wirkliche Problem waren, sondern die als Vergleichsgruppe herangezogenen absolut nüchternen Autofahrer, die sich wie immer verhielten.
Nach Auswertung dieser Ergebnisse, die in der Vergangenheit von den Auftraggebern stets sofort aus dem Verkehr gezogen worden waren, fordern die Beamten des markscheider Verkehrsamtes nun, daraus endlich Konsequenzen zu ziehen. Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Einfluß von Cannabis sollte ihrer Meinung nach zur Ordnungswidrigkeit erklärt werden, die spätestens im Wiederholungsfall den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Man sei, so heißt es, auf heftig gesöderten Widerstand aus den Reihen Konservativer gefaßt, bleibe aber bei dieser Entscheidung. Inzwischen warten markscheider Raucher schon ganz entspannt auf die Ergebnisse des ersten Biogras-Testkiffens der Stiftung Warentest.