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Das HE-Kennzeichen kommt!

Veröffentlicht von Hans Wurst am

Der im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen weiterhin schleppende Verkauf von E-Fahrzeugen soll nach dem Willen der Bundesregierungen mit weiteren Anreizen und Förderungen unterstützt werden. Eine der angedachten Neuerungen wird sich im Bereich der sogenannten Oldtimer-Zulassung abspielen.

Die Sonderzulassung, welche durch das H-Kennzeichen zur Freude der Besitzer auch nach außen hin wirksam verdeutlicht wird, ist bisher nur für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren zulässig. Ein Zeitraum, welcher bei regelmäßiger Wartung und guter Pflege von einem nicht unerheblichen Teil der Verbrennerfahrzeuge erreicht wurde und wird.

Für die heutigen hochmodernen und sehr teuren elektrisch betriebenen Fahrzeuge sind derartige Nutzungszeiträume natürlich illusorisch. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und will in Kürze entsprechende Anpassungen vornehmen.

Die Hintergründe für die angedachten Änderungen sind vielschichtig. Auf der einen Seite ist die Problematik des Akkuverschleißes. Geht man davon aus, dass von der Herstellerangabe zur Reichweite und Nutzbarkeit des Akkus im Praxiseinsatz getrost 30 bis 40 Prozent abgezogen werden können, ein moderner Akku möglichst nicht über 90 Prozent aufgeladen und nicht unter 10 Prozent entladen werden sollte und rechnet man dann noch einen Verschleiß von ca. 20 bis 40 Prozent über einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren ein, sind diese Fahrzeuge danach nicht mehr wirtschaftlich darstellbar zu bewegen, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Ein Austausch der Akkus steht aufgrund der aktuellen und auch mittelfristig absehbaren Kosten schon ohne Einbauaufwendungen in keinem Verhältnis zum Verkehrswert der Gebrauchtfahrzeuge und führt dazu, dass sich diese auch im Gebrauchtwagenmarkt „die Reifen platt stehen“.

Es gibt nichts schöneres als einen gut gepflegten Oldtimer

Hinzu kommt die Tatsache, dass diese Fahrzeuge eher mobile technische Geräte darstellen und sowohl vielfältige EDV-Hardware, als auch umfangreiche Software beinhalten. Durch den technologischen Fortschritt sind diese Komponenten natürlich innerhalb kürzester Zeit selbst nach den Maßstäben des Bundesverkehrsamtes als stark veraltet zu betrachten und haben erhebliche Ausfallwahrscheinlichkeiten.

Zudem unterliegt durch das hohe Gewicht dieser Fahrzeuge die Karosserie- und Achstechnik einem erhöhten Verschleiß.

Unter diesen Gesamtbetrachtungen hat man sich, wie MamM aus gutinformierten Kreisen erfuhr, in der Ampel-Koalition dazu durchgerungen, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für E-Fahrzeuge bereits ab einem Alter von sieben Jahren die Zulassung als Oldtimer möglich ist und diese Fahrzeuge damit als automobiles Kulturgut anerkannt werden. Dazu wird auch zur Abgrenzung gegenüber der veralteten Verbrennertechnik ein neues Kennzeichen eingeführt: HE.

Für die Nutzer der alten E-Fahrzeuge ergeben sich dadurch Vorteile im Bereich der Versicherung sowie der Kfz-Steuer. Gerade letzteres ist für viele E-Fahrzeugbesitzer interessant, weil sich dadurch nach Wegfall der Steuerbefreiungen Ende 2030 ein weiterer steuerbegünstigter Zeitraum anschließen würde.

Alles in allem ein notwendiger und sinnvoller Schritt im Sinne der Allgemeinheit.