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Überarbeitung der Straßenordnung

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Der Individualverkehr und die damit verbundenen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer nehmen auch in Markscheid immer mehr zu. Eine Novelle der Markscheider Straßenordnung (MaSo) soll deshalb besonders die schwächsten Beteiligten im städtischen Straßenverkehr schützen.

Gerade Fußgänger und Fahrradfahrer stehen deshalb im Fokus der Neuregelungen. Während andere Gemeinden sehr viel Geld investieren, um die innerstädtische Verkehrsführung zu verbessern, will Markscheid andere Wege gehen. Wie aktuelle Zahlen aus Großbritannien belegen, sind besonders die langsamen Verkehrsteilnehmer auffallend gefährdet. Ein Grund hierfür dürfte auch sein, dass sie häufig in der Minderheit sind.

Um britische Zustände auf Markscheids Straßen zu verhindern, sollen deshalb spezielle Maßnahmen ergriffen werden. Während LKWs andernorts nur in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen, wird in Markscheid jetzt vorgeschrieben, dass in voller Geschwindigkeit um die Kurven gezogen werden muss. Auch Zusatzspiegel und elektronische Warnsysteme für den toten Winkel sollen im Schwerlastverkehr verboten werden. Zusätzlich müssen die Trucker den Ampeln keine Beachtung mehr schenken. Fußgänger und Radfahrer können schließlich selbst für ihre eigene Sicherheit sorgen und anhalten bzw. dem rollenden Verkehr ausweichen. Die geschwächte Transportbranche soll dadurch zu alter Stärke zurückfinden.

Markscheids Straßen haben einen natürlichen Charme, dem man sich als Autofahrer nur schwer entziehen kann

Dies, so die Hoffnung der Stadtverwaltung, fördert die Freude am Fahren, so dass sich wieder mehr Arbeitnehmer für einen abwechslungsreichen und gut bezahlten Job im Transportgewerbe begeistern. Die in den fünfziger Jahren getätigten Investitionen in die gut ausgebauten Markscheider Straßen sollen schließlich nicht umsonst gewesen sein.

Wie die verantwortliche Ressortleiterin des städtischen Verkehrsbüros Carmen Plein-Gaz mitteilt, soll die Neuregelung mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Zuwiderhandlungen gegen die neue Verkehrsordnung werden mit einem Bußgeld von drei Monatsgehältern geahndet.