Vertragslaufzeiten für Politiker
Es geschah an einem jener Donnerstage, als sich die Gemeinderäte schon auf das kommende Wochenende freuten und selbst der letzte Hinterbänkler sich mit seinem Nachbarn über die Bekämpfung der Auswirkungen des mittwöchlichen Wochenbergfestes austauschte.
Durch die unglückliche Vertauschung mehrerer Redentexte, hervorgerufen durch Lebensmittelunverträglichkeiten durch die Einnahme (und nicht den Genuss) von Pizzen einer örtlichen Pizzeria und SherLots Fischvergiftungen wurde das Gesetz zur maximalen Vertragslaufzeit von Politikern einstimmig angenommen. Der Tenor liegt darin, dass die Verträge von Politikern zu jeder Zeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Tagen gekündigt werden können. Das gleiche soll auch für die Beamten der Markscheider Verwaltung gelten.
In Paragraf 13, Ansatz 2 wurde das Mindesthaltbarkeitsdatum für Politiker kurzfristig gesenkt. Nach einer Diskussion, hervorgerufen durch einen kurzzeitigen Alkoholmangel, wurde diese Mindesthaltbarkeit für unsere verehrte Bürgermeisterin Frau Crohn-Corque ausdrücklich ausgeschlossen, auf dass sie noch die nächsten Jahrzehnte überdauere.
Leider wurde im Nachgang der Demokratieausweis abgelehnt. Hierbei wurde ursprünglich vorgeschlagen, eine objektive Bewertung hinsichtlich des Demokratieverbrauchs der Politiker durchzuführen und in entsprechende Klassen einzuteilen. Ein Politiker der Demokratieverbrauchsklasse A zeigt sich dabei dem Bürger zugewandt, respektiert diesen und nimmt auf seine Bedürfnisse Rücksicht. Da dies nur in der Theorie vorkommt, ist diese Einteilung in Wirklichkeit nicht anzutreffen.
Die Demokratieverbrauchsklassen F bis H allerdings sind die Regel, und schon vor der ersten Abstimmung stellte sich heraus, dass die meisten Abgeordnete sogar in H— fallen würden. Dies führte zur Abwertung und Ablehnung des Demokratieausweises auf Basis des Demokratieverbrauchs.