Wegen Nazi-Bezug: Verfassungsschutz prüft Verbot der Buchstaben A, H, F und G im deutschen Alphabet
Berlin (dpoi) – Nach monatelanger Beobachtung verdächtiger Wortkombinationen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bestätigt, dass es eine Prüfung zur möglichen Untersagung der Buchstaben A, H, F und G im deutschen Alphabet eingeleitet hat. Hintergrund seien „zunehmend kreative Umgehungsstrategien extremistischer Akteure“.
„Wir stellen fest, dass verfassungsfeindliche Inhalte immer häufiger durch bloßes Aneinanderreihen einzelner Buchstaben transportiert werden“, erklärte ein Sprecher. „Das Alphabet darf kein rechtsfreier Raum sein.“

Von diesen Buchstaben kann eine Gefahr ausgehen
Besonders problematisch sei, dass die vier Buchstaben „in beliebiger Reihenfolge eine hohe symbolische Anschlussfähigkeit“ besäßen. Erste interne Gutachten warnten bereits vor Alltagswörtern, die „unbeabsichtigt Assoziationsketten auslösen könnten“.
Das Bundesinnenministerium prüft laut Insidern mehrere Alternativen, darunter:
- die temporäre Ersetzung der betroffenen Buchstaben durch neutrale Platzhalter (z. B. „□“),
- verpflichtende Alphabet-Schulungen für Bürger ab 12 Jahren,
- sowie ein Pilotprojekt mit einem „demokratiekompatiblen Ersatzalphabet“ auf Basis skandinavischer Sonderzeichen.
Kritik kommt erwartungsgemäß von Sprachwissenschaftlern. „Wenn man so weitermacht, bleibt am Ende nur noch das Leerzeichen“, sagte eine Professorin für Linguistik. Dieses stehe allerdings ebenfalls „unter Beobachtung“, da es „Raum für Interpretationen“ lasse.
Der Verfassungsschutz betonte abschließend, es handle sich lediglich um eine Vorprüfung. Man wolle „mit Augenmaß vorgehen“ – solange dieses noch geschrieben werden dürfe.