Jetzt ist es amtlich: Der Afghanistan-Soli kommt!
Es war zu befürchten: Die voreilige Ankündigung von Außenminister Heiko Maas, der neuen afghanischen Regierung unter Führung der Taliban eine Soforthilfe in Höhe von 100.000.000,00 Euro zukommen zu lassen, kommt den deutschen Steuerzahler teuer zu stehen. Wie aus gut informierten Kreisen bekannt wurde, sorgte dies zunächst nicht nur für Unmut bei der deutschen Bevölkerung, nein, wohl auch in Regierungskreisen war man auf derart Großzügigkeit nicht vorbereitet.
Da diese Mittel nicht im aktuellen Bundeshaushalt vorgesehen waren, wird für die Finanzierung der Zusage nun ein neuer Weg gegangen. Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Festsetzung und Einziehung von Solidaritätszuschlägen zur Einkommensteuer wurde durch das Bundesfinanzministerium nunmehr ein analoger Finanzierungsweg gewählt. Auf einen prozentualen Ansatz der Höhe des „Solidaritätszuschlags Afghanistan“, wie die Sonderzulage genannt werden wird, soll diesmal aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet werden.
Stattdessen sollen alle ca. 46 Millionen Einkommensteuerpflichtigen mit einem einmaligen „Solidaritätszuschlag Afghanistan“ in Höhe von ca. 2,17 Euro im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2021 belastet werden.
Im Gegenzug wurde mit der afghanischen Regierung vereinbart, dass diese beispiellos umfangreichen Mittel nach Abzug einer dortigen Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 Prozent der gesamten Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.
Es wird damit gerechnet, dass somit in Kürze jedem der ca. 39 Millionen Afghanen ein Betrag in Höhe von ca. 2,05 Euro überwiesen werden kann (alternativ ist eine Barabholung möglich). Geld, welches mehr als Willkommen sein wird, den Menschen vor Ort den Neustart erleichtert und sie hoffentlich dazu bewegen wird, im Land zu bleiben.