König Charles III. wird jetzt auch noch unser nächster Bundespräsident!
Paukenschlag im politischen Berlin! Seine königliche Hoheit Charles III. hat seine Bereitschaft erklärt, zusätzlich zu seinen zahlreichen Verpflichtungen im Vereinigten Königreich auch noch das Amt des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen. Geplant ist die Amtseinführung für den 14. Januar 2023. Sie soll mit einem öffentlichen Staatsakt im Berliner Dom vor mehreren hundert geladenen Gästen aus aller Welt begangen werden.
Der scheidende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gibt sich gelöst: „Mir fällt niemand ein, der für das Amt auch nur annähernd so gut geeignet wäre wie König Charles, dem ich mein Amt von Herzen gerne zur Verfügung stelle. Er hat deutsche Vorfahren und spricht unsere Sprache wirklich gut, was die Einbürgerung zu einer reinen Formalität macht. Für die Abstimmung in der Bundesversammlung sage ich einen wahren Triumphzug für Charles voraus!
Wichtig sind hier die politischen Rahmenbedingungen. Seit dem unglücklichen Ausscheiden der Briten aus der Europäischen Union brauchen wir eine Klammer zwischen den Menschen dort und ihren Brüdern und Schwestern auf dem Kontinent. Und König Charles kann, will und wird diese Klammer sein.
Außerdem hat es mich schon lange angekotzt, von manchen Leuten nur als ‚Grüßaugust‘ angesehen zu werden …“
König Charles gibt sich zuversichtlich: „Nun, es gibt eine lange und bewährte Freundschaft zwischen den Menschen in Großbritannien und Deutschland. Immer dann, wenn wir nicht gegenseitig Bomben aufeinander abwerfen und uns in den Schützengräben abschlachten, verstehen wir uns wirklich gut und trinken auch mal ganz gerne einen zusammen. Ich selbst war schon oft in Deutschland zu Besuch, wussten sie das? Und es hat mir immer sehr gefallen, auch das gute deutsche Bier.
Ich möchte jetzt noch keine Versprechungen machen, aber für die Bundesrepublik könnte ich mir durchaus eine Mitgliedschaft im Commonwealth vorstellen.“
Die künftige korrekte Anrede von König Charles in Deutschland wird „bundespräsidiale Hoheit“ sein.