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Nach dem „Z“: Neues Kriegssymbol der Russenarmee entdeckt?!

Veröffentlicht von El Blindo am

Ja, hört denn der Russe niemals auf zu provozieren?! Kaum ist die Diskussion um die Verwendung des Buchstaben „Z“ in der deutschen Öffentlichkeit abgeebbt, schon taucht ein neues Symbol auf, das möglicherweise mit dem Angriffskrieg in der Ukraine in Verbindung steht und erschreckenderweise zuerst in Deutschland gesichtet wurde. Und dies, wie könnte es auch anders sein, ausgerechnet auf einem Russenpanzer!

Chantal Obermeyer ist noch immer ganz fassungslos. Als die Neunzehnjährige mit ihrem vierjährigen Sohn Jesse-Marcel vor wenigen Tagen durch den Stadtpark von Niederkaltenwerda im nördlichen Sachsen spazierte, achtete sie erst nicht auf den alten Sowjetpanzer, der dort seit 1947 abgestellt und vergessen vor sich hin rostet. Und die vermooste Gedenktafel („Dies war der erste Panzer der Roten Armee, der 1945 in unsere Heimatstadt rollte, um …“), die hat sie auch nie gelesen. Doch diesmal fällt ihr etwas auf: Der Russenpanzer trägt eine Bemalung, die vermutlich erst in neuerer Zeit angebracht worden ist! Chantal ruft umgehend die Polizei.

Russenpanzer mit obskurem „Lenin-Adler“ …

Nachdem die Spurensicherung ihre Arbeit getan hat, wird der erste Verdacht zur schrecklichen Gewissheit: Das taktische Zeichen auf dem Russenpanzer ist neueren Datums, vermutlich erst wenige Jahre alt. Seither sprechen die Einwohner von Niederkaltenwerda nur noch vom „Lenin-Adler“ auf dem hässlichen Kriegsgerät und bekreuzigen sich beim vorbeigehen. Wird hier im freundlichen Norden Sachsens vielleicht bereits der nächste Feldzug der Putin-Truppe vorbereitet?

Die Landesregierung jedenfalls hat erfreulich schnell reagiert und droht nun jedem Bürger, egal ob russischer, deutscher oder sonstiger Herkunft, mit umgehender strafrechtlicher Verfolgung, der Abbildungen des obskuren Symbols in den sozialen Netzwerken, auf einer Fahne oder anderswo öffentlich verbreitet. Die Rede ist von einer möglichen Haftstrafe von bis zu 25 Jahren bei Wasser und Brot und der Möglichkeit, noch mal ordentlich draufzusatteln, falls der Verurteilte im Hof der Justizvollzugsanstalt unerlaubt Tauben füttern sollte.

Die MamM meint: Da kann nicht hart genug durchgegriffen werden!