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Nord Stream 2-Sprengung: Endlich die ganze Wahrheit!

Veröffentlicht von Hans Wurst am

77-Jährige unter Terrorverdacht festgenommen

Im Zusammenhang mit Anschlägen auf die Pipeline Nord Stream 2 ist eine siebenundsiebzigjährige Frau aus dem sächsischen Bad Schlema festgenommen worden.
Das Landeskriminalamt Sachsen hat am Morgen im Erzgebirge die Verdächtige wegen Terrorverdacht festgenommen. Emma R. soll die Rädelsführerin einer Gruppe gewesen sein, gegen die die Bundesanwaltschaft schon länger ermittelt.

Die Gruppierung hatte es sich laut der Bundesanwaltschaft zum Ziel gesetzt, die Energieversorgung Deutschlands signifikant zu stören und damit bürgerkriegsähnliche Zustände in Gang zu setzen. Ursprünglich hatte in diesem Verfahren die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt, bis die Bundesanwaltschaft die Gruppe als rechtsterroristische Vereinigung einstufte und die Ermittlungen übernahm. Nach MamM-Informationen war die Frau bis zu Ihrer Pensionierung Mitte der 2000er-Jahre Kindergärtnerin in Sachsen.

Erschreckend, wie viele 77-Jährige noch frei rumlaufen. Das muss sich ändern

Der Mitteilung der Bundesanwaltschaft zufolge machte die Frau unter anderem Vorgaben, um die Pläne der Gruppierung voranzutreiben und zu koordinieren. Sie sei beim Besorgen von als Wunderkerzen getarnten Sprengstoff eingebunden gewesen, habe wiederholt eine rasche Umsetzung des Vorhabens eingefordert und konkrete Terminvorstellungen genannt. Außerdem habe sie mit potenziellen Vereinigungsmitgliedern Rekrutierungsgespräche geführt.

Die Vereinigung untergliederte sich demnach in einen “militärischen” und einen “administrativen” Zweig. Letzterem gehörte Emma R. offenbar im oberen Leitungsbereich an. Zum Verhängnis wurden ihr Äußerungen in überwachten Telegramm-Chatgruppen („…man sollte die ganze Röhre sprengen!!!!1111“) sowie der erst kürzlich erfolgte Erwerb einer unterwasserspezifischen Fachliteraturreihe von Jacques-Yves Cousteau.

Die festgenommene Frau soll im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt worden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet.