Weiterlesen…" /> Weiterlesen…" /> ?>

Knöllenbecks 16.Fall. Der verschwundene Max. Ein eiskalter Fall und erste Schritte zur eleganten Lösung

Veröffentlicht von Ambros Braesius am

Die Älteren unter uns erinnern sich: Das tragische Verschwinden des kleinen Max, der mutmasslich im Fickwalder Forst zum letzten Mal gesehen wurde, beschäftigte die Markscheider Gemüter lange. Ausführlich wurde hier darüber berichtet. Aber damals besass Markscheid auch noch keinen tüchtigen Kriminalisten und einen ebenso tüchtigen Kriminalistenassistenten. Und so verwundert es uns nicht, dass der Max verschwunden blieb und bald zu einer Legende wurde, mit der man aus pädagogischen Gründen Kinder einschüchtern und in Angst und Schrecken versetzen kann, um Folgsamkeit zu erzwingen.

Kriminalkommissar Knöllenbeck, der im Januar wie üblich nur wenig zu tun hatte, weil Verbrechen, wie wir wissen, vorwiegend zu wärmeren Jahreszeiten stattfinden,  wenn heimliches, nächtliches Treiben von der Witterung her nicht allzu beschwerlich wird, sass mit Koukol, seinem Assistenten, einem heissen Verehrer von Heidegger, diesem filosofischen Oberschwurbler, zusammen und blätterte durch ungelöste, alte Fallakten, als er auf den verschwundenen Max, bzw. dessen Akte stiess.

Hier sehen wir die beiden Top-Kriminalisten an der Arbeit.Von links nach rechts und von vorne nach hinten: Koukol Kriminalassistent, Kriminalkommissar Knöllenbeck

Er überflog ein paar Seiten, dann warf er wie immer die Akte mit geübtem Schwung auf Koukols Schreibtisch und fragte: „Was hältst Du davon?“. Koukol runzelte die Stirn, richtete sich aus seiner bequemen Haltung auf, nahm die Füsse vom Tisch, stellte seine Kaffeetasse auf denselbigen, öffnete die Akte und begann zu lesen. 

Nach etwa 3 Stunden, es könnte aber auch am nächsten Tag gewesen sein, räusperte sich Koukol und sagte mit düsterer Miene: „Es ist möglich, dass Maxens Zeit als Horizont des Seinsverständnisses aus der Zeitlichkeit als Sein des seinsverstehenden Daseins ein Ende gefunden hat.“

Dem hatte Knöllenbeck nichts hinzuzufügen. Aber weil er der Chef war, kam er nicht umhin, Koukols treffende Analyse zu kommentieren:

„Diese  Deine vorhergehende Untersuchung bezeichnet es als zum Sein des Daseins gehörig, dass es sich zu sich selbst verhält und dass dieses sein Sein oder seine Existenz sein Wesen ist. Was zum Aufbau dieses Seins gehört, wird als Existential bezeichnet. Die Existentialien entsprechen den Kategorien des Vorhandenen. Aber Max ist vermutlich nicht mehr vorhanden. Im existenziellen Sinne nicht für uns, für seine Familie und überhaupt für Markscheids materiellen Einwohnerbestand. Also fragen wir uns daselbst, ist es sinngebend, etwas Nichtmehrvorhandenem, Postexistentiellem überhaupt nachzuforschen? Gesetzt der Fall, Max würde gefunden, wäre er existent, vorhanden und empirisch erfassbar und somit nicht verschwunden. Das Ursprüngliche ist ein Umgehen mit Max, wobei er nicht als etwas bloß Vorhandenes angesehen ist, sondern als Aktenzeug, das zu etwas zu brauchen ist: als etwas Zuhandenes. Dasein heißt da sein, und das bedeutet einmal ein Hier- zu einem Dort-sein: Erschlossenheit für eine räumliche Welt; es bedeutet ferner „für es selbst da sein. Was Maxens Akte zu einer Essenz eines nicht-realen Zustandes transformiert und somit in einen Bereich jenseits des realen Seins transportiert. Und wie kann eine Essenz von Nicht-Vorhandenem vorhanden sein?“ 

Nun schwiegen beide Kriminalisten lange und nachdenklich und schauten missmutig auf die Akte. 

Knöllenbeck seufzte und schwieg weiter. Nach einer langen Pause seufzte er erneut und äusserte abschliessend: „Nach dieser umfangreichen Recherche und Prüfung des Sachverhaltes kommen wir nicht darum herum, festzuhalten, dass bis zum Auftauchen neuer, real da-seiender Beweise für die persistierende Existenz des Max der Fall hängig bleibt und im nächsten Januar erneut überprüft werden sollte.“ 

Nach diesem erfolgreichen Tagewerk und dessen vorläufigem Abschluss begaben sich die beiden Kriminalisten zielstrebig in die  Kneipe „Zum vorletzten Glas“ und tranken auf ihren Erfolg.